Exklusive Leistungen
Stein von Liebig hat sich eine starke Position am Markt erarbeitet als Gründer von nationalen und internationalen Firmen, Holdings, Stiftungen und Trusts.
In der Regel geht es immer um die Optimierung vorhander Strukturen oder um Re-Strukturierungen. Diese Massnahmen sind stets eng mit nationalen und internationalen Steuerrecht verbunden und verlangen nach einem nachhaltigen Expertenwissen. Vor allem wenn es um die Optimierung der Steuern geht, sollte der Mandant nicht blauäugig der einen oder anderen verlockenden Offerte verfallen.
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Firmengründung
Spanien
Firmengründung in Spanien – was ist zu beachten?
In der EU besteht Niederlassungsfreiheit. Das bedeutet, jede juristische oder natürliche Person aus der EU kann in Spanien Unternehmen gründen. Bei der Gründung sind jedoch einige wesentlichen Merkmale zu beachten, wie z.B. der Gründungsaufwand, diverse Haftungsfragen, Steuerregelungen oder Offenlegungspflichten.
Die richtige Wahl der Form und Struktur kann bereits während der Gründungsphase den zukünftigen Erfolg des Unternehmens beeinflussen. Bei jeder Firmengründung in Spanien sollten daher die jeweiligen Vor- und Nachteile der Rechtsformen und deren Konsequenzen für die Gesellschafter und die Geschäftsführer geprüft werden. Nicht nur Haftungsfragen sondern insbesondere auch steuerliche Aspekte, die sich auf jeden einzelnen Gesellschafter auswirken können, sind immer individuell zu betrachten.
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Firmengründung
United Kingdom
Die richtige Wahl der Form und Struktur kann bereits während der Gründungsphase den zukünftigen Erfolg des Unternehmens beeinflussen. Bei jeder Firmengründung im Verinigten Königreich sollten daher die jeweiligen Vor- und Nachteile der Rechtsformen und deren Konsequenzen für die Gesellschafter und die Geschäftsführer geprüft werden.
Wir gründen Ihre Firme in allen britschen Rechtsformen. Besonders interessant ist die britische Aktiengesellschaft, bekannt als PLC.
Lesen Sie dazu unsere Informationen.
✅ Alle britischen Rechtsformen
✅ Auch nach Brexit interessant
✅ Schnell & unkompliziert
✅ Ohne Notartermin, ohne Anreise
✅ Kontoeröffnung bei Top 5 Uk Banken & Fintechs
✅ Steuerliche & rechtliche Begleitung auch auf Deutsch
✅ Steuerliche Optimierung möglich in Verbindung mit Umzug ins Ausland
✅ Mandanten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz
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Firmengründung
Europäische Union
Wir gründen für Sie in allen Ländern der europäischen Union Firmen und des EWR in allen bekannten Rechtsformen.
Da es auch innerhalb der Staaten der Europäischen Union bei der Besteuerung von Firmen (Körperschaftssteuern) sehr gosse Unterschiede gibt, sehen wir als Stein von Liebig ebenfalls interessante Ansätze, um in einen zielführenden Dialog mit unseren Mandanten aufzubauen.
Die Besteuerung von Firmen der Europäischn Union erfolgt zum Beispiel mit 0% mit einer Estland OÜ, ab 1% in Rumänien, 10% Bulgarien, Zypern - Auslandseinkünfte Steuerfrei, sonst 12.5%, Irland 12.5%, Spanien die ersten 2 Jahre 15% und Deutschland mit deutlich über 35%, bezieht man die Gewerbesteuer und den Solidaritätszuschlag mit ein.
Lesen Sie mehr zum Thema:
Estland OÜ
Steuerfrei mitten in Europa -
Eine einfache EU Firmen- & Steuerlösung
Informationen dazu hier
Interessant sind zum Beispiel Zypern für Steuroptimierung und auch als Holdingstandort.
Wir beraten Sie auch gerne zum Thema der Lizenzboxen, auch bekannt als IP Box.
Mit Lizenzbox (auch Patentbox oder IP-Box für intellectual property box, gelegentlich IP-Box-Regime (IBR) und seit 2015 auch Knowledge Development Box (KDB)) wird im Steuerrecht – speziell im Unternehmenssteuerrecht – die Möglichkeit bezeichnet, Erträge aus Immaterialgüterrechten gesondert auszuweisen und niedriger zu besteuern als andere Erträge. Die Lizenzbox wird einerseits als Instrument im internationalen Steuerwettbewerb und andererseits als Instrument zur Förderung von Forschung und Entwicklung gesehen.
Verbreitung der Lizenzbox in Europa
Nach unseren Erkenntnissen gewähren zurzeit folgende Staaten ermäßigte Steuersätze auf Erträge aus Patenten.
Effektiver Steuersatz auf Lizenzeinkünfte (in Prozent)
Belgien: 6%
Frankreich:15%
Liechtenstein: 2%
Luxemburg: 5%
Malta: 0%
Niederlande: 5%
Portugal:11%
Schweiz, Kanton Nidwalden: 8%
Spanien:10%
Ungarn: 9%
Vereinigtes Königreich:10%
Zypern: 2%
Italien:15%
Irland: 6%
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Firmengründung
Schweiz
Die Schweiz kann ein interessanter Firmenstandort sein. Die Steuern liegen bei den einzelnen 26 Kantonen zwischen ungefähr 13% bis ungefähr 30%. Die Infrastruktur zählt zu den besten der Welt, ist aber im Unterhalt auch vergleichsweise teuer.
Gerne beraten wir Sie zu einer der möglichen Rechtsformen und Standorte. Interessant sind sogenannte Mantelgesellschaften, bei denen das Aktienkapital komplett einbezahlt wurde und die zudem über eine zum Teil sehr lange Historie verfügen. Die Preise für diese Gesellschaften ab einem Aktienkapital von 100.000 CHF beginnen bei ungefähr nur 20.000 CHF.
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Firmengründung
Asien
Wir gründen in allen bekannten Rechtsformen in Asien, insbesondere in Hongkong, Singapur, Thailand, Indonesien und China Firmen.
Wir verfügen auch immer über bereits gegründete Firmen (Shelf Companies) zum Teil auch mit aktiven Bankkonten.
Fordern Sie dazu Informationen an.
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Firmengründung
Vereinigte Arabische Emirate
Dubai oder besser die Vereinigten Arabischen Emirate, zählen zu den wichtigsten Wirtschaftsmächten der Welt und bieten Unternehmern eine Vielzahl von Möglichkeiten, um eine neue Firma zu gründen oder zu expandieren. Die Emirate verfügen über eine moderne Infrastruktur, gut ausgebildete Fachkräfte und eine Regierung, die Unternehmern dabei unterstützt, ihre Geschäfte erfolgreich zu betreiben. Wer also eine Firma in Dubai oder eines der anderen 6 Emirate gründet, hat viele Möglichkeiten vor sich stehen.
Bei vielen unserer Mandanten, die einen Firmensitz in Dubai bzw. in den Emiraten in Erwägung ziehen, tauchen Fragen bezüglich der Steuerfreiheit, der Umsetzung einer Gründung, den Lebensumständen in Dubai und weiteren Themen auf. Wir gründen in den Vereinigten Arabischen Emiraten Firmen in der Freezone, Mainland und Offshore und besorgen auch Visa und alle mirt einem Aufenthalt verbunden Dokumente.
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Firmengründung
Offshore
Steuervorteile, Anonymität und ein geringer Verwaltungsaufwand sind nur einige der Vorteile einer Offshore-Firma.
Eine International Business Company (IBC) ist eine klassische Aktiengesellschaft, die Geschäfte nur mit Kunden oder Lieferanten außerhalb des Landes abwickelt, in dem die Gesellschaft ihren Sitz hat, aber von jedem beliebigen Staat der Welt aus gesteuert werden kann. Deshalb wird eine IBC auch als internationale Handelsgesellschaft bezeichnet. Eine Offshore-IBC braucht in der Regel auf Welteinkommen keine Steuern zu zahlen, weshalb solche Gesellschaften oft als Investitions- oder Holdingsgesellschaften eingesetzt werden.
Wir bieten die Gründung von Offshore-Firmen in mehr als 20 Ländern an. Folgenden Länder sind besondewrs gefragt für Offfshore Standort:
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Belize
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British Virgin Islands (BVI)
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Dubai
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Gibraltar
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Hong Kong
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Ras al Khaimah
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Seychellen
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Zypern
Vorteile einer Offshore-Gesellschaft
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Jeglicher Firmentitel möglich: AG, GmbH, Ltd., Inc., International and Corp, SA, SL
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garantierte Anonymität der Eigentümer
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Keine zwingende Bilanzveröffentlichung
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Keine doppelte Buchhaltung nötig
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Schutz vor immateriellen Rechten (Klagen etc.)
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eine IBC kann einem Trust Fond oder einem Nominee Shareholder gehören
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eine juristische Person kann als Director der IBC eingesetzt werden
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viele bekannte Firmen (u.a. Reedereien und Großkonzerne) haben eine Offshore-Mutterfirma
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Eine IBC-Gesellschaft ist nicht verpflichtet, Informationen über Geschäftsführer und Aktionäre herauszugeben. Daten über Rechnungslegung, Besitz, Guthaben sind streng vertraulich
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Nur ein Aktionär oder Besitzer der Gesellschaft ist vorgeschrieben.
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Der Vorstand kann aus einem einzigen Mitglied bestehen.
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Ausstellung von Bearer Shares (nicht registrierte Aktien) meist möglich
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Es besteht keine Verpflichtung zum Einreichen der Rechnungslegung bei den Behörden.
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Die Gesellschaft genießt eine gesetzlich garantierte 100%ige Steuerbefreiung
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Es wird kein Mindeststammkapital verlangt
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Keine Pflicht zur Durchführung einer Hauptversammlung
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Wenn eine Hauptversammlung stattfinden soll, kann diese an jedem beliebigen Ort stattfinden.
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Die Gründungskosten für eine Gesellschaft dieser Art ist oft viel niedriger als für die Gründung einer Aktiengesellschaft in Deutschland
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Die Gründung einer IBC-Gesellschaft ist mit wenig Verwaltungsaufwand verbunden und dauert maximal 2-3 Wochen
Vorteile einer FIZ Gesellschaft Georgien
Georgien hat in den letzten Jahren 4 Freie Industrie Zonen (FIZ) geschaffen. Die dortigen registrierten Gesellschaften zahlen weder Zölle noch Steuern. Sie nutzen damit eine On-Shore Gesellschaft zu Off-Shore Bedingungen und das in Europa.
Da Georgien kein Mitglied im automatischen Informationsaustausch ist, bleiben Sie auch gut geschützt und müssen keine Fragen Ihrer heimatlichen Behörden und Institutionen beantworten.
Gerne beraten wir Sie in allen Fragen der Gründung einer georgischen Limited, die in einer der Freizonen registriert, komplett steuer- und zollfrei aufgestellt ist.
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Firmengründung
USA
Die USA bieten eine Vielzahl von Möglichkeiten erfolgreich Geschäfte zu machen. Wir haben uns spezialisiert auf US Firmen für Ausländer, also Personen, die nicht in den USA leben, aber Vorteile in Verbindung einer US Gesellschaft nutzen möchten.
So bieten 2 Bundesstaaten die US Gesellschaft in der Form einer LLC mit folgenden Vorteilen an auszustatten:
1. Keine Steuern
2. Keine Buchhaltung
3. Kein automatischer Informationsaustausch im Sinne von AIA
4. Volle Anonymität