PLC gründen - Vorteile einer PLC im Vereinigten Königreich
9 Vorteile der UK PLC
Auch nach Brexit hat die UK PLC viele Vorteile - insbesondere auch gegenüber der AG. Die 9 wichtigsten Vorteile der UK PLC haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Vorteil 1: Geringe Mindesthöhe des Stammkapitals
Das Mindest-Stammkapital bei der Gründung der PLC liegt bei nur £50.000 (ca. €55.000; AG: €100.000). Davon müssen mindestens 25%, also £12.500, auf das Konto der Gesellschaft einbezahlt werden. Kapitalerhöhungen sind relativ unkompliziert auch per Sacheinlage möglich.
Vorteil 2: Stammkapital in beliebiger Währung
Das Stammkapital bei der PLC Gesellschaftsform (Public Limited Company) kann z.B. in Pfund, Euro, US-Dollar geführt werden. Damit können Sie sich vor potenziellen Währungsrisiken schützen, aber z.B. auch unterschiedliche Aktiengattungen („share class“) in verschiedenen Währungen definieren. Dies kann nützlich sein, wenn Sie Dual-Listings an mehreren internationalen Börsenplätzen planen.
Vorteil 3: Mehr als eine Aktiengattung möglich
Wer Investoren an seinem Unternehmen beteiligen möchte, ist meistens daran interessiert, diesen externen Geldgebern kein Mitspracherecht im Unternehmen zu gewähren. Hier bietet die PLC die Möglichkeit, dass Stammkapital in mehr als eine Aktiengattung (englisch „Alphabet Shares“) aufzuteilen. Die Aktien, die Sie an Investoren ausgeben, sind dann stimmrechtslose Aktien. Die Zeichner werden auch nicht zur Hauptversammlung der Gesellschaft eingeladen. Vorsicht: Erfahrene Investoren werden sich oft auf stimmrechtlose Aktien nicht einlassen!
Beispiel: Herr Dronke gründet eine PLC mit zunächst 650.000 Gründeraktien à €0,10. Diese haben volles Stimmrecht. 100% der Gründeraktien (Aktiengattung A) gehören Herrn Dronke. Herr Dronke wirbt nun €10 Mio Kapital bei 20 Investoren ein. Diese erhalten keine Gründeraktien, sondern Aktien der Aktiengattung B. Diese sind in der Satzung der Gesellschaft als stimmrechtslose Aktien definiert. Die Investoren haben nun keinerlei Mitspracherecht im Unternehmen, wohl aber das Recht, Dividenden zu beziehen.
Vorteil 4: Geringer Aktien-Nennwert
Der Nennwert pro Aktie kann bei der PLC £0,01 sein. Die AG schreibt einen Nennwert von mindestens €1 vor. Ein geringer Nominalwert hat den Vorteil, dass Sie mehr Aktien ausgeben können. Viele unserer Mandanten wollen allerdings nicht den Eindruck einer „Ramsch-Aktie“ vermitteln und entscheiden sich daher für einen Nennwert von £0,10 oder €0,10.
Vorteil 5: Vergleichbar einfache Kapitalerhöhung per Sacheinlage
Bei einer Kapitaleinlage per Sacheinlage werden die Aktien der PLC bei einer Kapitalerhöhung nicht in bar bezahlt, sondern mit einem Vermögensgegenstand. Dies ist vor allem interessant, wenn Sie Beteiligungen per Aktientausch in die PLC einbringen wollen. Hierbei hat die PLC den Vorteil, dass ein komplexes Wertgutachten nach deutschem Verständnis nicht erforderlich ist. Eine DCF-Bewertung Ihres Wirtschaftsprüfers ist ausreichend. Die Kapitalerhöhung wird voll in der Bilanz abgebildet.
Beispiel: Sie haben eine deutsche GmbH, die nach DCF mit €10 Mio Euro bewertet ist. Sie geben Ihre Anteile an der GmbH an Ihre PLC-Holding ab. Diese führt eine Kapitalerhöhung durch und erhöht ihr Stammkapital um €10 Mio. Im Gegenzug für Ihre GmbH Anteile erhalten Sie Aktien der PLC im Wert von €10 Mio. Es fällt übrigens keine Abgeltungs- oder Kapitalertragsteuer an. Nach der Transaktion ist die PLC gemäß Bilanzsumme €10 Mio Euro mehr wert.
Vorteil 6: Handfeste steuerliche Vorteile
Die UK PLC kann in Verbindung mit einem steuergünstigen Wohnsitz gut für steuerliche Gestaltungen verwendet werden. Dies liegt insbesondere daran, dass in UK keine Quellensteuer auf Dividenden bezahlt wird und es eine attraktive Participation Exemption gibt.
Beispiel: Günther wohnt in Mallorca und nutzt dort den Beckham Law Status. Er gründet eine UK PLC, welche wiederum ein Unternehmen der Schweiz gründet. Die Schweizer AG erwirtschaftet einen Gewinn von 1 Million Euro. In der Schweiz werden 15% Gewinnsteuer fällig. Das DBA zwischen UK und Schweiz sieht keine Quellensteuer vor. Die UK PLC erhält also den Nettogewinn von 850.000 Euro als Dividende und schüttet diese komplett an Günther aus. In UK erfolgt keine weitere Besteuerung, ebensowenig in Spanien bei Günther unter Beckham Law. Total werden also nur 15% Steuern fällig.
Vorteil 7: Außerbörsliche elektronische Ausgabe der Aktien
Die Aktien der PLC können auch außerbörslich im Rahmen von Private Placements elektronisch in alle gängigen Depots (z.B. bei Consors, Sparkasse, Volksbank etc.) übertragen werden. Sie brauche weder einen Broker, noch eine Bank, noch einen Market-Maker oder eine anderweitige dritte Partei. Dabei werden die Aktien direkt vom Emittenten (also der PLC) ausgegeben. Es handelt sich um neue Aktien und es findet kein Eigentümerwechsel statt. Somit ist die Ausgabe der Aktien steuerneutral.
Vorteil 8: Ideales Vehikel für einen Börsengang
Wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt einen Börsengang der Gesellschaft erwägen, ist die UK PLC das ideale Vehikel. Praktisch alle Börsen sind mit PLCs vertraut und auf PLCs vorbereitet. Die Sprache der PLC ist Englisch, was alle in den Börsengang involvierten Parteien verstehen. Die Infrastruktur zum elektronischen Aktienhandel ist in UK gut ausgebaut und über die eine große Anzahl von Dienstleistern zugänglich. Und da es in Großbritannien keine Quellensteuer gibt, ist der Standort sehr attraktiv gerade für Investoren mit Sitz in Niedrigsteuerländern. Dividendenausschüttungen sind damit seitens UK komplett steuerfrei.
Vorteil 9: Weltweite Akzeptanz & internationales Flair
Die PLC als Rechtsform ist weit verbreitet. Sie werden keine Schwierigkeit damit haben, z.B. Anwälte und andere Berater zu finden, die Ihre PLC kompetent unterstützen können. Da alle internen Vorgänge auf Englisch dokumentiert werden, sind Sie gegenüber Investoren, Handelspartnern, Banken usw. weltweit transparent. In Großbritannien gilt Common Law – das gleiche Rechtssystem wie in den USA, Canada, Australien und vielen ehemaligen britischen Kolonien. Hier hebt man sich mit einer PLC also deutlich vom den im deutschsprachigen Raum verwendeten Rechtsformen ab. Und mit einem Sitz in London ist Ihre PLC in der Hauptstadt der Welt zu Hause.
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