Residence by Investment
Stein von Liebig Rechtsanwälte
beraten Sie zu allen Optionen eines Aufenthaltes in Spanien über das Programm "Residence by Investment"
Das Programm "Spain Residence by Investment"
Spanien ist eines der begehrtesten Reiseziele weltweit und ein sehr begehrter Standort für Investoren. Das Land zieht jedes Jahr Millionen von Besuchern mit seiner erstaunlichen Natur, den schönen Stränden, der vielfältigen Kultur und der reichen Geschichte an. Für diejenigen, die in diesem lebendigen Land leben möchten, ist das Spain Residence by Investment Program der effizienteste Weg, um einen solchen Status zu erlangen. Die spanische Regierung hat eine beträchtliche Anzahl von Visa für Personen zugelassen, die eine bedeutende, qualifizierte Investition in das Land tätigen möchten, die die Wirtschaft durch ausländische Direktinvestitionen ankurbeln würde.
Im Rahmen des Programms "Residenz durch Investition" können Einzelpersonen und ihre unmittelbaren Familienangehörigen innerhalb von weniger als einem Monat (durch eine befristete Aufenthaltserlaubnis) in Spanien ansässig werden. Vorbehaltlich der allgemeinen Einwanderungsbestimmungen und -anforderungen können Einwohner durch Investition nach fünf Jahren ununterbrochenen Aufenthalts in Spanien einen dauerhaften Aufenthaltsstatus erwerben und danach die spanische Staatsbürgerschaft erwerben.
Das Spain Residence by Investment Program ist auf Platz 7heit von 26 Programmen im Global Residence Program Index 2023.
Vorteile eines goldenen Visums für Spanien
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Hohe Lebensqualität
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Möglichkeit, einen Ehegatten oder unverheirateten Partner, finanziell unterhaltsberechtigte Kinder jeden Alters (erwachsene Kinder müssen Vollzeitstudenten sein) und finanziell abhängige Eltern des Hauptantragstellers und/oder seines Ehepartners, die 65 Jahre oder älter sind, einzubeziehen
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Zugang zum öffentlichen Gesundheits- und Bildungssystem des Landes
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Ein pulsierendes EU-Land mit majestätischen Landschaften
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Die Möglichkeit, die spanische Staatsbürgerschaft nach zwei Jahren effektiven Aufenthalts für sephardische Juden und ihre Nachkommen sowie für Bürger iberoamerikanischer Länder, Andorra, Äquatorialguinea, Portugal und der Philippinen zu beantragen
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Ausgezeichnete Schulen mit Unterricht in Englisch, Französisch, Deutsch, Italienisch, Japanisch und Mandarin
Goldenes Visum für Spanien
Das Spain Residence by Investment Program setzt voraus, dass eine ausländische Person eine der folgenden Investitionen im Land tätigt:
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Der Erwerb von Immobilien mit einem Mindestwert von 500.000 Euro (ein oder mehrere Objekte)
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Investmentfonds, Bankeinlagen oder börsennotierte Unternehmensanteile an spanischen Finanzinstituten mit einem Mindestwert von 1 Mio. EUR
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Eine Investition in Staatsanleihen mit einem Mindestwert von 2 Mio. EUR
Im Rahmen des Antragsverfahrens muss ein Nachweis über die Investition erbracht werden.
Verfahren und Zeitrahmen für das Goldene Visum für Spanien
Bewerbungen für das Programm müssen über die vorgeschriebenen Formulare erfolgen und mit den entsprechenden Gebühren und Belegen versehen sein. Aufenthaltsgenehmigungen werden in der Regel nach einer 20-tägigen Bedenkzeit ausgestellt und haben zunächst eine Laufzeit von drei Jahren, die auf Antrag um fünf Jahre verlängert werden kann, sofern der Antragsteller eine Mindestinvestition in Spanien einhält.
Das Bewerbungsverfahren gliedert sich in zwei Phasen:
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In der ersten Phase beantragen die Antragsteller in ihrem Heimatland ein spanisches Aufenthaltsvisum, das es ihnen ermöglicht, ein Jahr lang in Spanien zu leben und zu arbeiten.
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In der zweiten Phase beantragen die Antragsteller eine spanische Aufenthaltserlaubnis. Wenn sie mit einem gewöhnlichen Touristenvisum nach Spanien gekommen sind, können sie die Aufenthaltserlaubnis direkt beantragen und so die erste Phase auslassen.
Die Aufenthaltserlaubnis gilt für den Hauptinvestor, Ehegatten oder Lebenspartner (auch für unverheiratete oder gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften) und alle wirtschaftlich abhängigen Abkömmlinge.
Es gibt keine Mindestaufenthaltsvoraussetzung, um den Aufenthaltsstatus aufrechtzuerhalten, aber um die erste Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, ist ein Besuch in Spanien erforderlich.
Staatsbürgerschaft
Einwohner können die Staatsbürgerschaft nur in ihren 10 Jahren beantragenheit Jahr des Wohnsitzes in Spanien. Sephardische Juden und Bürger von Äquatorialguinea, Lateinamerika und den Philippinen können jedoch bereits nach zwei Jahren effektiven Aufenthalts in Spanien die spanische Staatsbürgerschaft beantragen. Für die meisten ausländischen Staatsangehörigen gelten Einschränkungen bei der doppelten Staatsbürgerschaft.
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