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STEIN VON LIEBIG
Rechtsanwälte
Abogados
Lawyers
seit 1993

Über uns

Ines Stein von Liebig, geboren 1970 in Palma de Mallorca gründetet 1993 die Kanzlei Stein von Liebig Rechtsanwälte.
Sie absolvierte Ihr Abitur an der Schule Luis Vives und schloss erfolgreich Ihr Studium der Rechtswissenschaften an der Universidad de Educación a Distancia im Jahr 1992 mit dem Diplom ab.

Die Kanzlei besteht aus einem multidiziplinären Team und kann natürliche und juristische Personen aus dem In- und Auslnd beraten und vertreten. Dabei gibt es nur wenig Sprachbarrien, denn es wird neben Spanisch auch in Deutsch, Englisch und Katalanisch komuniziert.

Da Spanien im Allgemeinen, wie Mallorca im Besonderen, in den letzten Jahren nicht nur ein beliebtes Reiseland für Touristen ist, sondern immer mehr für internationale Investoren in den Fokkus rücken konnte, hat sich die Kanzlei auch auf diese neuen Herausforderungen eingestellt und zählt nunmehr zu den ersten Adressen für Fragen der Gründung von Firmen, Steueroptimierungen und Fragen des zeitweisen oder permanten Aufenthaltes.

Die Kanzlei berät aber auch lokale Mandanten wenn es um die Erschliessung ausländischer Märkte geht und oder Themen des Vermögenschutz und der Steuroptimierung in Verbindung mit Optionen ausserhalb von Spanien.

Unsere Beratungsleistung: passgenau, umfassend und bedarfsorientiert

Rechtsberatung ist Vertrauenssache. Ein wesentlicher Bestandteil erfolgreicher Beratung ist daher der persönliche Kontakt. Im direkten kontinuierlichen Austausch können gezielt spezifische Anforderungen ermittelt und passgenaue Leistungen angeboten werden. Deshalb können Sie auf unsere Leistung zählen. Wir legen Wert auf vertrauensvolle Geschäftsbeziehungen und umfassende fachliche Expertise, die sich in der hohen Zahl an Berufsträgern widerspiegelt.

Diese Berufsträger verteilen sich auf unsere vier Solution Lines, zehn Rechtsgebiete sowie eine Reihe rechtlicher Spezialgebiete und Bereiche mit integrierten Lösungsansätzen. Als Full-Service-Kanzlei decken wir alle Bereiche des Wirtschafts- und Unternehmensrechts ab. Regelmäßige Qualitätskontrollen halten unseren Leistungs- und Qualitätsstandard auf hohem Niveau. Zudem gilt für alle Mitarbeiter von KPMG Law verbindlich ein Vier-Augen-Prinzip.

Rechtsgebiete

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Allgemeines Wirtschafts - und Handelsrecht

Das Handelsrecht Spanien hat seinen Ursprung bereits im Mittelalter und entwickelte sich aus der Notwendigkeit heraus, den Kaufleuten für die Abwicklung ihrer Handelsgeschäfte untereinander, ein eigenes Sonderrecht zur Verfolgung ihrer Interessen an die Hand zu geben. Die Mischung aus der Kodifizierung alter Handelsbräuche mit den Entscheidungen der ständigen Gerichte formte das selbständige Handelsrecht. Bereits im 12. und 14. Jahrhundert wurde das Seehandelsrecht in Barcelona, Valencia und Mallorca durch das sogenannte „Libro del Consulado de Mar“ kodifiziert, das Jahrhunderte lang in spanischen und anderen Hafengebieten zur Anwendung kam.

 

Bau - und Immobilienrecht

Plant man, eine Immobilie in Spanien zu kaufen oder hat man seine Traumimmobilie bereits gefunden, stellen sich relativ schnell etliche rechtliche Fragen: Angefangen beim Maklervertrag, über einen möglichen privatschriftlichen (nicht notariell beurkundeten) Kaufvertrag, bis hin zur notariellen Beurkundung des Kaufvertrages und seiner Abwicklung, gibt es viel zu bedenken und zu beachten.

Vieles ist beim Immobilienkauf in Spanien grundlegend anders als im deutschsprachigen Raum. Denn bei Immobiliengeschäften ist in der Regel das Recht des Landes anzuwenden, in dem sich die Immobilie befindet. Werden Immobilien in Spanien gekauft oder verkauft, ist spanisches Recht bzw. das Recht der jeweiligen autonomen Gebietskörperschaft maßgeblich, in der die Immobilie liegt.

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Financial Service Legal

Der Finanzsektor wird weltweit zunehmend reguliert. Seit Ausbruch der Finanzmarktkrise hat insbesondere der EU-Gesetzgeber zahlreiche Regulierungsinitiativen auf den Weg gebracht, aufgrund derer Banken, Kapitalverwaltungsgesellschaften und Finanzdienstleister immer strengeren Vorgaben unterliegen.

Zu­gleich stellt der wach­sende Ein­satz dis­rup­ti­ver Tech­no­lo­gien den Fi­nanz­sek­tor vor neue Her­aus­for­de­run­gen. Neue Tech­no­lo­gien und die welt­weite Geld- und Ka­pi­tal­markt­po­li­tik zwin­gen auch dazu, Un­ter­neh­mens­fi­nan­zie­run­gen lau­fend an­zu­pas­sen. So ge­win­nen al­ter­na­tive Un­ter­neh­mens­fi­nan­zie­run­gen ne­ben der klas­si­schen Kre­dit­fi­nan­zie­rung durch Ban­ken zu­neh­mend an Be­deu­tung.

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Öffentliches Recht

In den beiden klassischen Kernbereichen des Öffentlichen Rechts, d.h. im Verwaltungs- und Verfassungsrecht, können Sie sich nicht nur darauf verlassen, dass wir auf einer großen und langen Erfahrung aufbauen können, sondern auch darauf, dass unsere Fachkenntnis jederzeit auf der Höhe der Zeit ist. Beratung und Vertretung haben sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich nicht einen kurzfristigen Erfolg in der Instanz im Blick, sondern die zügige und umfassende Lösung des Problems.

Wir sind es gewohnt interdisziplinär zu denken, das heißt nicht nur alle rechtlichen Aspekte eines Falles zu berücksichtigen, sondern zugleich die Einwirkungen und Auswirkungen auf wirtschaftlichem, technischem und medizinischem Gebiet.

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Zivilrecht

Wie jedes Privatrecht regelt das Zivilrecht Spanien im Unterschied zum öffentlichen Recht die grundsätzlich frei aufgenommenen Beziehungen rechtlich gleichgestellter Personen.

Teil des Privatrechts ist das Bürgerliche Recht oder Zivilrecht (Derecho Civil). Dieses trifft Bestimmungen über Personen, Sachen und Schuldverhältnisse, welche Verpflichtungen mittels Vertrag oder kraft Gesetz begründen.

Privatrecht wird in Spanien nicht nur im Bürgerlichen Gesetzbuch (Codigo Civil) sondern auch in Spezialgesetzen zum Handelsrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht, Familienrecht, Immobilienrecht, Baurecht, Bankrecht, Versicherungsrecht etc. geregelt, welche im spanischen Gesetzblatt (Boletín Oficial del Estado) veröffentlicht werden.

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Erbrecht - Nachlassplanung

Ob Unternehmer oder Privatperson – wir beraten Sie nicht nur bei der Weitergabe Ihres eigenen Vermögens an die nächste Generation, sondern auch bei der Verteilung von vererbten Vermögen unter den Berechtigten.

Unter Berücksichtigung Ihrer konkreten persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse gestalten wir für Sie Testamente und Erbverträge. Dabei behalten wir nicht nur die Rechte etwaiger Pflichtteilsberechtigten, sondern auch die steuerlichen Folgen der Vermögensübertragungen fest im Blick.

Sollten Ihnen aufgrund eines Erbfalls selbst Rechte zustehen, unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche als Erbe, Vermächtnisnehmer, Auflagebegünstigter oder Pflichtteilsberechtigter.

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